Apostaten zum Tode verurteilt - durch den Islam?
Dieser Eintrag stammt von Hakan Turan Am 12.9.2009 @ 06:48 In Menschenrechte, Identität, Islam | Kommentarfunktion deaktiviert
Dass auch konservative Islamgelehrte einen reformistischen Anstrich aufweisen können, zeigt sich vor allem bei Stellungnahmen zu besonders heiklen Themen im Umfeld des islamischen Rechts. Viele Muslime hierzulande, aber auch in vielen Teilen der islamischen Welt, beteuern eine selbstverständliche Glaubensfreiheit im Islam, die auch die Freiheit zum Abfall vom Islam einschließt. Dem halten die sogenannten islamkritischen Kreise und radikalislamische Fundamentalisten immer wieder entgegen, dass dies gelogen sei. Wer vom Glauben abfalle, werde im Islam mit dem Tode bestraft. Dies sei im islamischen Recht eindeutig und unwiderruflich festgelegt. Die radikalislamischen Fundamentalisten setzen dem noch eins drauf: Wenn ein Muslim behaupte, dass der Abfall vom Glauben nicht die Todesstrafe nach sich ziehe, dann falle auch er in diesem Moment vom Glauben ab und ziehe damit die Todesstrafe auf sich. Die Stellungnahme der meisten reformorientierten Autoren auf diese Aussagen lautet: Das meiste davon ist falsch. Diese Autoren müssen dabei noch nicht einmal zu den modernistischen Theologen gehören. Denn es gibt auch im wesentlich größeren traditionalistisch orientierten Lager eine ganze Reihe kluger und differenziert denkender Köpfe, die im Prinzip die liberaleren Positionen der Muslime im Westen zu fundieren vermögen. Allerdings darf man hierbei nicht hoffen, dass man mit einer einzigen dieser Personen in allen Punkten übereinstimmen kann. Erst ihre Gesamtheit bildet das adäquate Gegengewicht zum blinden Anklammern an die Aussagen der klassischen Fiqh-Werke, die ihrerseits ja auch von Menschenhand geschrieben wurden. Kommen wir zu einem aktuellen Beispiel.
Der im konservativen Milieu beheimatete und angesehene türkische Gelehrte des islamischen Rechts [1] Hayrettin Karaman hat in einem Artikel in der islamisch-konservativen Zeitung Yeni Şafak sehr klar und kompakt Stellung zu dem Problem der Strafe für Apostasie bezogen - ohne Beschönigungen des islamischen Rechts der klassischen Rechtsgelehrten, aber auch ohne Scheu den wahren, missverstandenen Kern der ursprünglichen Position des Islam zum Thema Apostasie (Abfall vom Glauben) und die damit verbundene Todesstrafe auszuarbeiten. Er kommt auf sehr differenzierte Weise zum selben Ergebnis wie die liberalen Tendenzen in der islamisch-religiösen Communitiy. Da ich seinen Beitrag so prägnant finde, gebe ich hier einfach meine Übersetzung seines Beitrages wieder.
Hayrettin Karaman schreibt:
“Sind die vom Glauben Abfallenden zu töten?
Es ist eine Nachricht im Umlauf, derzufolge zwei Frauen im Iran aufgrund ihrer Konversion vom Islam zum Christentum gefoltert werden, und sie bei ausbleibender Rückkehr zum Islam hingerichtet werden sollen. Manche von denen, die solche Nachrichten tagein und tagaus in alle Welt verkünden wollen, haben gute Absichten und wollen einen solchen Mord verhindern. Manche wiederum haben keine guten Absichten. Sie sind Gegner des Islam und wollen aus solchen Anlässen das Ansehen des Islam beschmutzen und den Islam als eine Religion der Gewalt und der Nötigung darstellen. Und sie wollen den Eindruck erwecken, dass man eine Ausbreitung des Islam verhindern muss um die Menschenrechte und Freiheit bewahren zu können.
Ja, in den meisten Büchern der Fiqh (der islamischen Rechtswissenschaft, Anm. HT) können Sie in den entsprechenden Kapiteln das Rechtsurteil nachlesen, dass Glaubensabtrünnige, gleichgültig ob Mann oder Frau, nur aus diesem Grund - also aufgrund ihres Glaubenswechsels - hingerichtet bzw. gefoltert werden müssen.
Aber wenn Sie den Koran aufmachen und darin lesen, dann können kein solches Rechtsurteil darin finden. Und wenn Sie die Hadithe (Aussprüche des Propheten, Anm. HT) anschauen, dann sehen Sie, dass es hierzu unterschiedliche Überlieferungen gibt, und dass die Strafe für Glaubensabtrünnige nicht aufgrund ihres Abfalls vom Glauben, sondern aufgrund ihrer Entscheidung gegen die Muslime in den Krieg zu ziehen vorgesehen ist. Als eine Bestätigung dieser Deutung kann ich Imam Abu Hanifa anführen; er vertritt die Auffassung, dass eine vom Glauben abgefallene Frau nicht hingerichtet werden könne, da sie von Natur aus keine Kriegerin (”muharip”) sei.
Serahsî überliefert in seinem Werk el-Mebsût (im Kapitel zu Siyer-Mürted = Prophetenbiographie-Apostasie) ausführlich diese Deutung Abu Hanifas. Er gibt die Hadithe des Propheten wieder, in denen dieser es verbietet im Krieg Frauen zu töten, und kommt ausgehend von der Aussage über eine im Krieg getötete Frau, die da lautet “Sie kann doch nicht kämpfen…”, zu folgendem eindeutigen Ergebnis: Diese Aussage zeigt, dass die Hinrichtung des Apostaten nicht aufgrund des Abfalls vom Glauben erfolgt, sondern aufgrund seiner Entscheidung und Umsetzung einer Kriegserklärung (”savaş açma”). Aus diesem Grund dürfen Frauen nicht getötet werden, denn sie können keinen Krieg führen.
Und weil auch nicht jeder vom Glauben abfallende Mann sich im Entschluss und in der Umsetzung eines Krieges gegen die Muslime befindet, ist es richtiger folgendes Urteil als das islamische anzunehmen: ”Solange ein Apostat, wer immer es auch sei (ob Mann oder Frau - Anm. HT), nicht Krieg gegen die Muslime führt, darf er nicht hingerichtet werden”. Es ist undenkbar, dass eine Religion zum einen verkündet, dass “kein Zwang in der Religion” sei, aber zum anderen die Menschen dazu zwingt Muslime zu werden oder im Islam zu bleiben.
Darum empfehle ich jenen, die über den Islam schreiben und reden, Folgendes: Sagen wir statt “Im Islam ist dies soundso” lieber “Nach jener Interpretation, Rechtsschule, Exegese oder Ansicht ist dies soundso.”
Für ausführlichere Informationen kann man unsere Exegese “Der Weg des Koran” zu Rate ziehen (Sure Baqara: 2/256)” (Yeni Şafak, 11. September 09)
Auch wenn Karaman nicht thematisiert, dass die hanafitischen Rechtsgelehrten zwar keine Todesstrafe, aber eine Gefängnisstrafe für abtrünnige Frauen vorsahen…
Auch wenn er weder auf implizite historische Kontexte zur Zeit des Propheten oder zur Zeit der Entstehung des kodifizierten islamischen Rechts eingeht…
Auch wenn er den rechtsformalistischen Universalismusanspruch der Fiqh nicht ausdifferenziert (z. B. bezüglich ihres Pluralismus oder ihrer geschichtlicher Hintergründe)…
Auch wenn er nur quellenimmanent argumentiert und keine rein rationalen Erwägungen expliziert (obwohl er diese natürlich für sich selbst erwogen haben muss)…
… und somit dem kritischen Leser (wohl aufgrund der Kürze des Textes) eine Reihe möglicher Angriffsflächen bietet, als auch auf das gesamte Angebot der modernistischen Neuzugänge zum Islam bereitwillig verzichtet…
… kann ich dennoch bewundernd feststellen, dass er hier viele Punkte ausspricht, vor deren Formulierung viele muslimische Autoren eher zurückscheuen, obwohl sie vielleicht Ähnliches denken.
Er hat hier nämlich…
1) … darauf hingewiesen, dass einiges in der Fiqh, also dem klassischen islamischen Recht der Gelehrten, - hier die Todesstrafe für Apostaten - dem Koran widerspricht (”Es ist undenkbar, dass eine Religion zum einen verkündet, dass ‘kein Zwang in der Religion’ sei, aber zum anderen die Menschen dazu zwingt Muslime zu werden oder im Islam zu bleiben” - der Satz ‘kein Zwang in der Religion’ ist der zentrale Teil des Koranverses 2/256)
2) … angemerkt, dass die Hadithquellen zu manchen Themen in sich widersprüchlich sind und insofern erst im Gesamtzusammenhang beurteilt werden müssen. Dass also das Zitieren von einem oder mehreren Hadith (aber auch von Koranversen) noch gar nichts beweist, solange diese nicht in einen größeren Gesamtkontext gestellt werden.
3) … an einem drastischen Beispiel verdeutlicht, dass ein und die selben islamischen Quellen verschiedene Lesarten zulassen. Er hat auf die hanafitische hingewiesen, die in der islamischen Tradition zu diesem Thema (aber auch zu anderen Themen) die meisten Ansätze für eine Weiterorientierung im islamischen Recht der Neuzeit ermöglicht.
4) … gezeigt, wie ein scheinbar so eindeutiges Rechtsurteil (Todesstrafe für Apostaten) mit etwas hermeneutischer Bemühung auf ein anderes Rechtsurteil (Recht auf Reaktion auf bewaffnete Aggression) zurückgeführt werden kann.
5) … demonstriert, dass man auch als Muslim zugeben kann, dass es in der ehrwürdigen islamischen Tradition - die nicht per se der ursprünglichen Intention des Islam entsprechen muss - Dinge gibt, die uns heute nicht immer behagen und in ihrem Geltungsanspruch nicht überstrapaziert werden sollten - und dass man dieses Unbehagen thematisieren kann, ohne gleich der Fiqh abzuschwören oder den Islam zum Problem zu erklären.
6) … gezeigt, dass man auch als Muslim zugeben kann, dass heute in der islamischen Welt im Namen des Islam unter Bezugnahme auf die islamische Tradition viel im Kern Unislamisches verbrochen wird.
Das ist für den innerislamischen Diskurs nicht wenig. Nebenbei sei hier betont, dass das Hauptproblem bei all dem nicht der Koran ist, sondern die robuste islamische Tradition der Gelehrten, die oftmals nicht gründlich genug vom viel flexibleren Koran unterschieden wird. Obwohl darüber hinaus die von Karaman genannten Punkte für die meisten Muslime in der einen oder anderen Form offensichtlich sind, wird in der muslimischen Community selten offen darüber debattiert. Das liegt zum einen an einer Tabuisierung religiöser Themen, was wiederum an einer selbst verschuldeten Inkompetenz liegt. Andererseits ist die Fiqh, deren Geltung tabuisiert wird, seit Jahrhunderten schon nicht mehr mit ihren Aufgaben gewachsen. Das lässt sie heute in vielen Punkten weltfremd erscheinen. So kommt es, dass Muslime die Fiqh zwar würdigen, aber trotzdem völlig selbstverständlich viel modernere Ansichten als die der Rechtsgelehrten vertreten. Diese Selbstverständlichkeit des Widerspruchs ist es, die viele auf Eindeutigkeit pochende Islamkritiker in die Verzweiflung und teils in paranoid anmutende Zustände treibt.
Die Situation des heutigen Islam wird meiner Meinung nach etwas klarer, wenn man drei Arten von Zugängen zum islamischen Recht unterscheidet:
1) Das islamische Recht der klassischen Rechtsgelehrten. Dazu zähle ich das systematische Recht der Rechtsschulen, wie man es in Fiqh-Handbüchern nachlesen kann. Ein großer Teil davon ist unproblematisch, insbesondere was die Gottesdienste (’ibadat) und gewisse Grundwerte und -normen in verschiedenen Lebensbereichen betrifft. Mit unproblamtisch meine ich: Die meisten Muslime kämen mit ihnen klar, wenn sie davon bescheid wüssten. Aber im klassischen islamischen Recht gibt es auch schwierige Punkte, die daraus resultieren, dass man z. B. das Frauenbild oder das Verhältnis zum nicht muslimischen Ausland wie es vor über tausend Jahren war, einseitig in den Koran und den Propheten hineinprojiziert hat um es anschließend für alle Zeiten zu universalisieren. Hier ist dringender Revisionsbedarf angesagt, wenn der Islam heute würdig repräsentiert werden soll. Das Beispiel der Todesstrafe für Apostaten zeigt recht deutlich, dass auch klassisch orientierte Gelehrte wie Karaman damit so ihre Schwierigkeiten zu haben scheinen. Das bringt mich auch schon zum zweiten Zugang:
2) Die neuzeitlichen Neuzugänge zum islamischen Recht. Dazu kann man auch den hier vorgestellten Zugang Karamans zur Todesstrafe für Apostaten zählen, die er de facto ablehnt. Die Liste solcher neuzeitlichen Zugangswege ist lang. Während manche Autoren punktuelle Neuinterpretationen anstellen und methodisch nicht weit über das Instrumentarium des klassischen usul al-fiqh hinausgehen, versuchen sich progressive Theologen und Islamwissenschaftler an grundlegend neuen Konzepten. Sie versuchen damit eine längst überfällige geistige Aufarbeitungsarbeit anzutreten. Allerdings verlieren sich viele von ihnen oft in akademischen Sphären und sind viel zu sehr der islamischen Tradition entfremdet um hier noch auf die muslimische Mehrheit zurückwirken zu können. Sie sind eher für die westliche Öffentlichkeit und für die gebildeteren und säkularisierten Kreise unter den Muslimen interessant. Darum zeigt sich trotz vielen Reformern im Islam keine echte Reform. Aber das kann sich noch ändern. Noch hat aber kein Reformkonzept die Glaubwürdigkeit und Systematik des klassischen islamischen Rechts erreicht, weshalb man aus dieser Ecke keine Wunder erwarten darf. Aber Fakt ist: Es gibt sie - und sie wird besetzt von gläubigen Muslimen, die ihre Religion und Tradition kritisch aufarbeiten wollen. Zusammenfassend gesagt gibt es also unter den neuzeitlichen (progressiv orientierten) Neuzugängen solche, die im klassischen Rahmen bleiben (für das Volk verständlicher), und solche, die einen neuen, modernen Rahmen suchen (für das Volk meist unverständlich).
3) Schließlich gibt es da noch den pragmatischen Zugang der praktizierenden Muslime zum islamischen Recht. Meines Erachtens wird die Nachhaltigkeit dieses dritten Zugangs stark unterschätzt. Inbesondere die deutsche Öffentlichkeit interessiert sich in erster Linie dafür, was im Koran steht, oder was populäre Gelehrte so zu sagen haben. Doch ist es nicht entscheidender, was die Praktiker letztlich aus der Sache machen? Die meisten neueren Dialog- und Toleranzkonzepte in der muslimischen Community sind (leider) nicht der klassischen Fiqh entwachsen, aber auch nicht den modernistischen Neuzugängen. Dennoch entstammen sie dem konservativ-religiösen Milieu und sind ohne Zweifel in vielerlei Hinsicht als islamisch ausweisbar - man findet im Nachhinein überraschende Legitimationsmöglichkeiten für sie im Koran, und stellenweise auch in der islamischen Tradition. Der Ausgangspunkt für diesen pragmatischen Zugang und die damit einhergehende Quasireform ist die Lebenswirklichkeit der Muslime, und nicht zuerst das Votum der Rechtsgelehrten. Hier findet man z. B. sehr schnell Übereinkunft darin, dass Abtrünnige natürlich nicht wie Schwerverbrecher behandelt werden sollen.
Insofern ist es falsch, da undifferenziert, zu sagen: Der Islam sieht für Apostaten die Todesstrafe vor. Richtiger wäre es zu sagen: Im klassischen islamischen Recht ist für Apostaten die Todesstrafe vorgesehen. Und: In zahlreichen neuzeitlichen Zugängen zum islamischen Recht und nach Ansicht der meisten Muslime sieht der Islam keine Todesstrafe für Apostaten vor.
Natürlich kann man das noch viel weiter ausdifferenzieren, ohne dabei aber wirklich grundsätzlich Neues hinsichtlich des Endergebnisses gesagt zu haben. Ich persönlich argumentiere z. B. so, dass eine universale Todesstrafe für Apostaten sowohl dem Koran, als auch der Vernunft widerspricht, und dass hier darum alle anderen klassischen Argumente für die Todesstrafe zurücktreten müssen.
Im Türkischen sagt man, dass die Zeit der beste Koranexeget sei (”zaman en iyi müfessirdir”). Diese hat unsere Väter und Mütter nach Deutschland geführt. Sie hat hier für einen Neuanfang in ihrem Leben gesorgt. Sie ist dafür zuständig, dass wir in einem deutsch-türkischen Umfeld sozialisiert wurden. Und sie ist letztlich auch dafür verantwortlich, dass sich dadurch unsere Wahrnehmung von Religion und Tradition oftmals drastisch von der unserer Eltern unterscheidet. Ich meine damit nicht die jungen Leute, die sich von ihrer Religion ohnehin distanziert haben. Ich meine damit jene Muslime, die ebenso islamisch wie westlich leben wollen und Synthesen hervorbringen, die in keinem Lehrbuch der Fiqh oder in einem Konzept deutscher Leitkultur beschrieben sind. Um plakativ zu werden: Ich meine junge Frauen mit Kopftüchern, die beruflich aufsteigen wollen, sich in Gesellschaft und Wissenschaft engagieren und problemlos und selbstbewusst mit Männern umgehen können. Und ich meine junge Frauen mit T-Shirt und ohne Kopftuch, die das rituelle Gebet verrichten und im Ramadan fasten - diese Identitäten werden in keiner reinen Theorie wirklich erfasst, was im Übrigen ein Hinweis auf die Weltfremdheit jener Theorien ist. Und doch hat die Zeit gezeigt, dass solche Identitäten möglich sind - vielleicht unter Abstrichen in manchen traditionellen Tugenden, aber dafür unter Zugewinn und Stärkung anderer, nicht minder wertvoller Tugenden. Ich glaube, dass der Kern des Islam flexibel und universal genug ist um in all dem Wandel im Gläubigen eine bleibende islamische Grundessenz zu ermöglichen.
Wenn also Muslime sagen, der Islam sei eine friedliche oder eine tolerante Religion - dann ist das vielleicht aus der Warte der klassischen Fiqh nicht uneingeschränkt sagbar. Wenn dies jedoch aus der Perspektive des pragmatischen, gelebten Islam gesprochen wird - und das wird es meistens auch - dann ist dies in der Regel richtig und den Urhebern dieser Aussagen muss Aufrichtigkeit zugestanden werden. Ich sage nicht, dass alles, was Muslime sagen oder tun, als islamisch gelten soll. Ich behaupte nur, dass die Einsichten, die aus der Lebenspraxis gläubiger und praktizierender Muslime resultieren, oftmals schneller und direkter zum Kern des Islam vordringen als die träge Deduktionsmühle der Fuqaha (der Rechtsgelehrter) oder die oftmals konturlos wirkende Reformbemühung muslimischer Islamwissenschaftler und Theologen. Im Nachhinein findet man oft völlig verblüffende Möglichkeiten die liberaleren und humaneren Deutungen mit dem Koran in Einklang zu bringen. Aber am Anfang scheint die Lebenspraxis zu stehen, die erst auf diese Erfordernisse aufmerksam macht. Mit pragmatisch meine ich also nicht beliebig oder opportun, sondern der unhintergehbaren Lebenswirklichkeit entwachsen. Unter gläubigen und praktizierenden Muslimen verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht verwöhnte Paschas und selbstherrliche Patriarchen - auch nicht naive Nationalisten und ausgestoßene Jugendliche, die sich an eine einfache Vorstellung von radikal eindeutiger Religion zu klammern versuchen (obwohl natürlich auch diese uneingeschränkt gläubig und praktizierend sein können). Sondern ich meine jene Muslime, die im Rahmen des Islam ein ernsthaftes, aufrichtiges und aktives Verhältnis zu Gott pflegen und sich, ihren Familien und ihren Nächsten durch weltlichen Erfolg und Aufstieg würdige Lebensbedingungen zu verschaffen versuchen. In diesem Sinne scheint mir heute der pragmatische Zugang zum Islam viel klarer den Weg zu einem humanen Islamverständnis aufzuzeigen, als die bisweilen umständlichen Formalismen der Gelehrten des klassischen oder neuzeitlichen islamischen Rechts - also jene Formalismen, auf die wir trotz ihrer Trägheit immer wieder angewiesen sind…
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